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Ferienwohnung "Waldblick"
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Am Fuße des Altensteiner Plateaus mit seiner schönen Parkanlage und dem Altensteiner Schloss liegt im Bad Liebensteiner Ortsteil Schweina unser Haus mit der gemütlichen und komplett für 5 Personen eingerichteten Ferienwohnung Waldblick. Diese befindet sich in der 1. Etage des Vermieterobjektes mit separatem Eingang. Fühlen Sie sich während Ihres Urlaubs bei uns wie zu Hause. Um Ihnen Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten, stehen Ihnen kostenloses WLAN sowie die Nutzung des Gartens mit Gartenmöbeln, Gartenschaukel, Liegen und Pool zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Ausflüge. Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Ferienwohnung Waldblick. Der Gast kann bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 90 % des Gesamtpreises berechnet. Im Falle einer Nichtanreise (No-Show) wird der Gesamtpreis abzüglich der Reinigungspauschale von 25,- EUR berechnet. Der Gast zahlt 100% des Gesamtpreises bei Anreise. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.